Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Japantrend, Teil der Traveltrend Plus AG

Kennt Japan aus eigener Erfahrung

Aus familiären Gründen habe ich dieses Land oftmals besucht und kennen gelernt. Ich kann Ihnen eine Reise nach Japan nur empfehlen. Sie werden begeistert sein.

Anschrift
Traveltrend Plus AG
Giacomettistrasse 1
3006 Bern
Anmeldung

Es ist vorteilhaft, die Reise frühzeitig zu buchen. Sie können sich persönlich, telefonisch oder schriftlich anmelden. Der Vertrag wird für den Kunden bei definitiver Anmeldung, für das Reisebüro bei definitiver Bestätigung, verbindlich. Wir bestätigen Ihnen Ihre Anmeldung schriftlich. Sonderwünsche werden nur Vertragsinhalt, wenn sie von Traveltrend Plus AG akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

Allgemeinene Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen für Japan, bilden das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als unseren Kunden und der Traveltrend Plus AG, Bern als Ihren Reiseveranstalter. Sie sollen Ihnen die einzelnen Punkte offen und klar darlegen.
Zahlung
Bei Ihrer Buchung ist eine Anzahlung in Höhe der Flugtickets einschliesslich flugrelevanter Zusatzleistungen, sowie 15 % der Landleistungen fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Abreise zu vergüten.
Annullation der Reise durch Traveltrend Plus AG, Bern
Kann eine Pauschalreise (An-/Rückreise ab der Schweiz und mehrere Leistungen an der Destination) aus zwingenden Gründen wie Streiks, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Epidemien / Pandemien, Nichterteilung oder Entzug von Landerechten) nicht durchgeführt werden, so wird der einbezahlte Betrag unter Ausschluss jeglichen Schadenersatzes und nach Abzug von Fr. 250.- Administrationsgebühr rückerstattet.
Annullation der Reise durch den Kunden
Sind Sie aus irgendeinem Grund verhindert, die Reise anzutreten, bitten wir um sofortige Mitteilung. Als Annullierung gilt der schriftliche Eingang bei der Traveltrend Plus AG Bern, bis spätestens 12.00h mittags am Stichtag. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Die bereits erhobenen Reservationsgebühren bleiben
stehen.
Annullationskosten (Regelung Japanreisen)

Flugtickets einschliesslich flugrelevanter Zusatzleistungen:
– Gemäss Tarifbestimmungen der entsprechenden Fluggesellschaft abzüglich Bearbeitungsgebühr von 250.- pro Dossier.

Landleistung:
– Buchung bis 90 Tage vor Abreise – 15 Prozent
– 89 bis 46 Tage vor Abreise 30 Prozent
– 45 bis 30 Tage vor Abreise 50 Prozent
– 29 bis 15 Tage vor Abreise 70 Prozent
– 14 bis 8 Tage vor Abreise 80 Prozent
– 7 bis 0 Tage vor Abreise 100 Prozent

Haftungsausschluss bei Unregelmässigkeiten oder Annullation im Flugverkehr:
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unregelmässigkeiten oder Annullationen im Flugverkehr, die ausserhalb seiner Kontrolle liegen, einschliesslich Streiks, Wetterbedingungen, politische Instabilität oder technische Probleme. In
solchen Fällen sind zusätzliche Kosten, die dem Kunden durch Umbuchungen, alternative Transportmittel oder andere Massnahmen entstehen, vom Kunden selbst oder durch dessen Reiseversicherung zu tragen. Wir empfehlen unseren
Kunden dringend, eine Reiseversicherung abzuschliessen, um sich gegen unvorhergesehene Ereignisse abzusichern und zusätzliche Kosten zu minimieren.
Verspäteter Reiseantritt, Programmänderung, Reiseabbruch
Für Kosten, die durch verspätetes Eintreffen am Anreise- oder Ferienort sowie durch Fehlen der erforderlichen Reisedokumente oder Einreisevorschriften entstehen, haftet der Reiseteilnehmer. Zu Lasten der Reisenden gehen die Mehrkosten und der zusätzliche Aufwand von Verlängerungen, Programmänderungen und Reiseabbruch, die durch höhere Gewalt, Streik, Epidemie- und Pandemie-Einschränkungen, Witterung und Eigenverschuldung verursacht werden. Treten Sie die Reise nicht an (No-Show), fällt der ganze Reisebetrag zu Ihren Lasten.
Reiseversicherung

Für eine Reise nach Japan lohnt es sich gut abgesichert zu sein.

  1. Reiseannullation: Deckt Kosten vor Abflug bei Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie.
  2. Heilungskosten & Spital: Wichtig wegen der hohen medizinischen Kosten in Japan.
  3. Reisezwischenfall: Übernimmt unerwartete Kosten vor Ort oder für nicht genutzte Leistungen.

Den detaillierten Leistungsumfang sowie mögliche Selbstbehalte und Ausschlüsse Ihrer Versicherung entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Reiseversicherung.

Rechte und Pflichten des Reiseteilnehmers
Mit dem Kauf eines Arrangements anerkennt der Kunde unsere Bedingungen. Bestätigungen und Reiseunterlagen sind vor Abreise sorgfältig zu studieren und auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Allfällige Unstimmigkeiten sind unverzüglich zu melden. Beanstandungen während der Reise sind unverzüglich der Reiseleitung, der Hotelrezeption, dem lokalen Agenten und dem Reiseorganisator bekanntzumachen und schriftlich bestätigen zu lassen. Können Mängel nicht innerhalb 48 Std. an Ort und Stelle behoben werden, sind etwaige Ansprüche innerhalb 3 Wochen nach Reiseende schriftlich an uns zu richten, sonst erlischt jeder Anspruch auf Schadenersatz. Die Forderung beschränkt sich auf den unmittelbaren Schaden, aber höchstens auf den zweifachen Reisepreis. Der Reiseleiter und die Leistungsträger sind nicht befugt, im Namen von Traveltrend Plus AG Forderungen anzuerkennen.
Einreise nach Japan:
Welche Dokumente brauche ich für die Einreise nach Japan?
Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige, die nach Japan einreisen, benötigen einen gültigen Reisepass, Kinder einen eigenen Kinderreisepass.

Wie lange müssen Ausweisdokumente in Japan gültig sein?
Die Ausweisdokumente müssen für die Dauer des gesamten Aufenthalts in Japan gültig sein. Früher musste der Pass auch noch weit darüber hinaus Gültigkeit haben – das ist heute nicht mehr erforderlich, es sei denn Sie reisen ohne Rückflugticket ein. Allerdings sollte man auch nicht zu sehr auf Risiko spielen – wenn der Reisepass zwei Wochen nach
dem geplanten Rückreisedatum ausläuft, und man den Aufenthalt in Japan aus wichtigem Grund um mehr als 14 Tage verlängern muss, hat man ein ernstes Problem.

Visum Japan – Benötigt man bei der Einreise als Tourist ein Visum?
Reist man für maximal 180 Tage nach Japan, so benötigen man kein Visum. Dies gilt sowohl für Urlauber als auch für Geschäftsreisende. Bei der Landung am Flughafen erhält man eine Aufenthaltsgenehmigung für 90 Tage als Temporary Visitor. Andere Nationalitäten informieren sich bitte bei der japanischen Botschaft.

Was ist Visit Japan Web?
Visit Japan Web ist eine offizielle Plattform der japanischen Regierung, mit der Reisende Zoll- und Einreiseinformationen vorab online ausfüllen können. Dadurch wird der
Einreiseprozess beschleunigt, da an der Ankunft nur noch ein QR-Code
gescannt werden muss. Link. https://www.vjw.digital.go.jp/

Reiseunterlagen

Die Reiseunterlagen werden ca. 14 Tage vor Abreise, nach Eingang der Zahlung, in digitaler Form zugestellt.

Reisegarantie

Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch.

Datenschutz

Ihre Daten werden bei uns zwar gespeichert (für Mehrfachreservationen) aber weder verkauft noch an Dritte oder unautorisierte Stellen weitergegeben und Sie werden nicht ausgewertet. Unsere Datenbank ist mit keiner anderen vernetzt.

Die Datenschutzbestimmungen finden sie hier

Gerichtsstand
Schweizerisches Recht ist anwendbar. Gerichtsstand ist Bern.